ZWEITSPIELRECHT - Die wichtigsten Infos
Auch weit weg von zu Hause lässt es sich Fußball spielen. Ob als Pendler oder als Student. Doch wie läuft das eigentlich mit dem Zweitspielrecht? Was hat es damit auf sich und was ist zu beachten? Was musst Du wissen, wenn Du im Rahmen eines Auslandsaufenthalts im Verein Fußball spielen willst? Wir geben Euch hier die wichtigsten Antworten.
Quelle: FUSSBALL.DE
Sobald zwischen Heimatort und Arbeits- bzw. Studienort mehr als 100 Kilometer liegen, hat man die Möglichkeit, ein Zweitspielrecht in Anspruch zu nehmen – sofern beide Orte in unterschiedlichen Bundesländern liegen. Außerdem darf der Verein, für den man das Zweitspielrecht möchte, nicht oberhalb der Kreisebene spielen. Beispiel: Ein Spieler, der in Bundesland A in der Verbandsliga spielt, darf nicht parallel in Bundesland B in der Landesliga spielen, sondern maximal in der höchsten Kreisliga.
Auch in der Jugend sind Zweitspielrechte möglich (und zwar unabhängig von der Entfernung), beispielsweise wenn der Stammverein des Jugendlichen keine Mannschaft in seinem Altersbereich hat. Dann kann er eine Gastspielberechtigung für das Jugendteam eines anderen Klubs in seiner Altersklasse erhalten.
Im Falle von Umzügen (z.B. bei Arbeitsplatzwechsel der Eltern oder Trennungen) können für Kinder und Jugendliche Härtefallregelungen beantragt werden, um sich außerhalb der offiziellen Transferperiode (1. Juli bis 31. August) kurzfristig einem neuen Verein anzuschließen. Nähere Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen Landesverbänden.
Zuallererst natürlich den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zweitspielrecht. Das offizielle Formular sollte im Normalfall auf der Homepage Deines zuständigen Landesverbandes zum Download und Ausdrucken zu finden sein. Dem Antrag beigefügt werden müssen: die amtliche Meldebestätigung des neuen Wohnorts, die Zustimmung des Heimatvereins auf Erteilung eines Zweitspielrechts für den Spieler/die Spielerin sowie (im Seniorenbereich) der Nachweis, dass mindestens 100 Kilometer zwischen Heimatverein und Zweitspielverein liegen.
Nein. Die festgelegten Transferperioden im Sommer (1. Juli bis 31. August) und Winter (1. bis 31. Januar) sind für das Zweitspielrecht unerheblich. Antrag und Freigabe können auch mitten in der Saison erfolgen.
Nein. Der Heimatverein hat keinen Anspruch darauf, muss allerdings seine Zustimmung erteilen, dass dem Spieler/der Spielerin das Zweitspielrecht erteilt wird. Achtung: Sobald der Spieler sich bei seinem Heimatverein abmeldet und komplett zu dem Klub wechselt, für den er vorher bereits per Zweitspielrecht im Einsatz war, kann der abgebende Verein die Ausbildungsentschädigung einfordern. Die Regel, wonach ein Spieler ablösefrei ist, wenn er mindestens ein halbes Jahr kein Spiel bestritten hat, greift nur, wenn der Spieler in diesem Zeitraum für gar keinen Verein auf dem Platz gestanden hat. Heißt also: Ist ein Spieler mehr als sechs Monate nicht für seinen Heimatverein im Einsatz, wohl aber für den Klub, bei dem er das Zweitspielrecht hat, kann der Stammverein bei einem Vereinswechsel Anspruch auf die normale Ausbildungsentschädigung erheben.
Das ist je nach Landesverband verschieden. In einigen Verbänden gibt es keine zeitliche Beschränkung, in anderen wie beispielsweise Hessen gilt das Zweitspielrecht nur für eine Saison. Anschließend muss der Spieler/die Spielerin entweder erneut das Zweitspielrecht beantragen oder sich bei seinem Heimatverein abmelden und komplett wechseln. Letzteres bedeutet, dass eine Ausbildungsentschädigung fällig wird (siehe oben).
Nehmen wir das Beispiel eines Studenten: Er geht für ein Jahr ins Ausland und will auch dort im Verein Fußball spielen. Dafür muss er sich zunächst bei seinem deutschen Klub abmelden. Ein Zweitspielrecht ist hier nicht möglich. Mit seinem neuen Verein im Ausland stellt der Spieler anschließend einen Antrag auf Spielerlaubnis. Der Vorgang wird vom zuständigen Nationalverband bearbeitet, wandert zum DFB und von dort zum Landesverband seines alten Klubs, der die Freigabe erteilt. Das Ganze geht dann den kompletten Weg zurück ins Ausland, bis grünes Licht erfolgt. Hört sich nach einer Ewigkeit an, dauert in der Praxis aber nur eine Woche bis 30 Tage.
Habt Ihr weitere Fragen zum Thema Zweitspielrecht? Dann wendet Euch am besten direkt an den Hessischen Fussballverband.
WICHTIG: Bitte gebt in der Mail Euren Verein an, damit Eure Anfragen schnellstmöglich bearbeitet werden können!
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