Was ist bei einem Vereinswechsel im Winter zu beachten?

In der Abwehr drückt der Schuh. Die Offensive hat chronische Ladehemmung. Vielleicht wird das Team auch gerade von einer riesigen Verletzungsmisere gebeutelt. Oder ein Spieler merkt nach der ersten Saisonhälfte, dass er lieber doch woanders wäre. Dafür gibt es die Wechselperiode II. Auch im Amateurfußball hat der Transfermarkt im Winter noch einmal geöffnet. Manches ist dabei anders als im Sommer. Was ist zu beachten? Welche Regularien greifen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Quelle: FUSSBALL.DE

Die Transferperiode II läuft vom 1. bis 31. Januar. Wer als Amateurfußballer und Amateurfußballerin im Winter den Verein wechseln möchte, muss sich bis zum 31. Dezember beim alten Verein abgemeldet haben. Es reicht dabei, seine Spielberechtigung beim alten Verein zu kündigen, man muss nicht automatisch auch als Vereinsmitglied austreten. In allen Landesverbänden besteht die Möglichkeit, die Abmeldung online über den Verein direkt im DFBnet vorzunehmen. Alternativ kann man sich weiterhin über den Postweg abmelden. Dies erfolgt per Einschreiben – mit Beleg als Nachweis. Entscheidend für die Abmeldung ist hierbei das Datum des Poststempels.

Die Abmeldung eines Spielers oder einer Spielerin kann vom abgebenden Verein im DFBnet vorgenommen werden. Dies geschieht über das Modul Antragstellung online. In einigen Landesverbänden ist auch die sogenannte stellvertretende Abmeldung möglich. Heißt: Auch der neu aufnehmende Verein kann den Spieler mit dessen Einverständnis beim alten Klub abmelden. Der abgebende Klub erhält automatisch eine Benachrichtigung hierüber. Ob die Möglichkeit der stellvertretenden Online-Abmeldung in Deinem Fall besteht, solltest Du direkt bei Deinem zuständigen Landesverband erfragen.

Nach Eingang des Passes beim Verband bzw. der Bestätigung über das DFBnet erhält der Spieler automatisch die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele. Die Freigabe für Pflichtspiele erfolgt im Normalfall erst nach Entrichtung der Ausbildungsentschädigung, sonst ist der Spieler/die Spielerin erst nach sechs Monaten für Pflichtspiele einsatzberechtigt.

Grundsätzlich gilt beim Vereinswechsel: Der wechselnde Spieler muss Mitglied seines neuen Klubs werden. Der aufnehmende Verein muss einen Antrag auf Spielerlaubnis ausfüllen, vom Spieler unterschreiben lassen und bei seinem Landesverband vorlegen. Der antragstellende Verein muss die vollständigen Unterlagen bis spätestens 31. Januar beim zuständigen Landesverband einreichen. Auch hier besteht die Möglichkeit, die Spielberechtigung online über das DFBnet zu regeln.

Ja. Am Folgetag des ausgewiesenen Abmeldedatums (Poststempel) beginnt eine 14-Tage-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der abgebende Klub den Pass des Spielers herausgeben – an den Landesverband, den neuen Verein oder den Spieler selbst. Wird die 14-Tage-Frist nicht eingehalten, verliert der abgebende Klub sein Recht auf Ausbildungsentschädigung. Der Spieler erhält automatisch die sofortige Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein. Argumente wie Urlaub des Vorsitzenden oder krankheitsbedingte Abwesenheit eines zuständigen Vorstandsmitglieds zählen nicht. Jeder Verein muss Sorge dafür tragen, dass seine Post regelmäßig gesichtet wird und nicht liegen bleibt.

Schwierig. Er hat nur die Möglichkeit, bis 31. Januar einen Vertrag zu unterschreiben und damit Vertragsspieler zu werden. Aber auch dann muss der abgebende Verein – im Gegensatz zur sommerlichen Transferperiode I – laut Satzung dem Transfer erst zustimmen.
Jederzeit die Möglichkeit zum Wechsel haben Amateurfußballer und -fußballerinnen, sobald ihr letztes Spiel mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Sie sind dann sofort spielberechtigt für den neuen Klub, ohne dass eine Ausbildungsentschädigung fällig wird. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Landesverbänden bei der Definition des letzten zurückliegenden Spiels: Manche Verbände beschränken sich dabei allein auf Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal), andere beziehen auch die Freundschaftsspiele mit ein.

Er nimmt die Sperre mit und muss den Rest der Strafe beim neuen Verein verbüßen. Vorsicht: Die Sperre für Pflichtspiele läuft erst weiter, wenn der Spieler auch dafür spielberechtigt ist. Ein Beispiel: Spieler X bringt nach seinem Wechsel eine Sperre von zwei Partien mit. Sein letztes Spiel für den alten Klub hat er am 28. November 2015 bestritten. Für seinen neuen Verein darf er, weil keine Freigabe vorliegt, erst ab 28. Mai 2016 Pflichtspiele bestreiten. Das hat zur Folge, dass er ab diesem Zeitpunkt noch zwei Pflichtspiele aussetzen muss.

Ausbildungsentschädigungen sind die Ablösesummen des Amateurfußballs. Bei Wechseln im Sommer (Transferperiode I) sind sie festgeschrieben und richten sich immer nach den Klassenzugehörigkeiten der ersten Seniorenmannschaft. Anders bei einem Wechsel im Winter: Dort sind die vorgegebenen Ausbildungsentschädigungen nicht bindend, sondern frei verhandelbar.

Die erste Mannschaft meines Vereins hat sich während der Saison aufgelöst und zieht zurück. Die zweite Mannschaft existiert noch. Kann ich den Verein trotzdem ablösefrei verlassen?

Nein. Du wirst damit rechnen müssen, dass der abgebende Verein für den Wechsel eine (frei verhandelbare) Entschädigung aufruft. Grund: Der Verein hat noch eine Mannschaft im Spielbetrieb, in der Du spielen könntest. Nur wenn das nicht der Fall wäre, könntest du mit einer Abmeldung nach dem offiziellen Rückzug der Mannschaft(en) ohne Entschädigungszahlung den Verein wechseln.

Laut DFB-Jugendordnung sollen die Abmeldungen von Kindern und Jugendlichen nur zwischen dem 1. und 30. Juni erfolgen. Je nach Landesverband gibt es jedoch leichte Abweichungen. Ausbildungsentschädigungen sind bei Wechseln ab der D-Jugend vorgesehen. Im Falle von Umzügen (z.B. bei Arbeitsplatzwechsel der Eltern oder Trennungen) können für Kinder und Jugendliche Härtefallregelungen beantragt werden, um sich kurzfristig einem neuen Verein anzuschließen. Nähere Informationen gibt es bei den jeweiligen Landesverbänden.

Nehmen wir das Beispiel des Studenten, der in einem Bundesland wohnt und in einem anderen Bundesland die Uni besucht. Sobald zwischen Heimat und Arbeits- beziehungsweise Studienort mehr als 100 Kilometer liegen, hat man die Möglichkeit, ein Zweitspielrecht in Anspruch zu nehmen. Allerdings darf der Verein, für den man das Zweitspielrecht möchte, nicht oberhalb der Kreisebene spielen. Auch in der Jugend sind Zweitspielrechte möglich, beispielsweise wenn der Stammverein des Jugendlichen keine Mannschaft in seinem Altersbereich hat. Dann kann er eine Gastspielberechtigung für das Jugendteam eines anderen Klubs in seiner Altersklasse erhalten. Zweitspielrechte können unabhängig von den Transferperioden erteilt werden.

Bleiben wir beim Beispiel des Studenten: Er geht für ein Jahr ins Ausland und will auch dort im Verein Fußball spielen. Dafür muss er sich zunächst bei seinem deutschen Klub abmelden. Mit seinem neuen Verein im Ausland stellt er einen Antrag auf Spielerlaubnis. Der Vorgang wird vom zuständigen Nationalverband bearbeitet, wandert zum DFB und von dort zum Landesverband seines alten Klubs, der die Freigabe erteilt. Diese geht anschließend den kompletten Weg zurück, bis die Spielberechtigung erteilt wird. Hört sich nach einer Ewigkeit an, dauert in der Praxis aber maximal sieben Tage ab dem Zeitpunkt der Beantragung durch den neuen Nationalverband beim DFB.

Nein, das ist nicht möglich. Der Spieler/die Spielerin muss zwingend den internationalen Wechsel vollziehen.

Habt Ihr weitere Fragen zum Thema Spielerwechsel? Dann wendet Euch am besten direkt an den Hessischen Fussballverband.

WICHTIG: Bitte gebt in der Mail Euren Verein an, damit Eure Anfragen schnellstmöglich bearbeitet werden können!

 

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