Was ist bei einem Vereinswechsel im Sommer zu beachten?

Sommerzeit ist Transferzeit: Das ist im Amateurfußball nicht anders als in der Bundesliga. Zelte werden abgebrochen, neue Herausforderungen gesucht, Teams ergänzt, verstärkt und neu strukturiert. Ob Kreisklasse oder Oberliga. Wir liefern die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Vereinswechsel.

Quelle: FUSSBALL.DE

Das offizielle Spieljahr beginnt immer am 1. Juli. Die Transferperiode I läuft von 1. Juli bis 31. August. Transferperiode II liegt im Winter von 1. bis 31. Januar.

Wer als Amateurfußballer und Amateurfußballerin im Sommer den Verein wechseln möchte, muss sich bis zum 30. Juni abmelden. Es reicht dabei, seine Spielberechtigung beim alten Verein abzumelden, man muss nicht auch als Vereinsmitglied austreten. In allen Landesverbänden besteht die Möglichkeit, die Abmeldung online über den Verein direkt im DFBnet vorzunehmen. Alternativ kann man sich weiterhin über den Postweg abmelden. Dies erfolgt per Einschreiben – mit Beleg als Nachweis. Entscheidend für die Abmeldung ist hierbei das Datum des Poststempels.

Die Abmeldung eines Spielers oder einer Spielerin kann vom abgebenden Verein im DFBnet vorgenommen werden. Dies geschieht über das Modul Antragstellung online. In einigen Landesverbänden ist auch die sogenannte stellvertretende Abmeldung möglich. Heißt: Auch der neu aufnehmende Verein kann den Spieler mit dessen Einverständnis beim alten Klub abmelden. Der abgebende Klub erhält automatisch eine Benachrichtigung hierüber. Ob die Möglichkeit der stellvertretenden Online-Abmeldung in Deinem Fall besteht, solltest Du direkt bei Deinem zuständigen Landesverband erfragen.

Nach der Online-Abmeldung wird vom Landesverband zeitnah die Freigabe für Freundschaftsspiele erteilt. Liegt vom abgebenden Verein auch die Freigabe für Pflichtspiele vor, wird natürlich auch diese erteilt. Normalerweise ist die Freigabe für Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) allerdings mit der Entrichtung einer Ausbildungsentschädigung des neuen Vereins an den alten Klub verbunden.

Bei der Abmeldung per Post ist Folgendes zu beachten: Am Folgetag des ausgewiesenen Abmeldedatums (Poststempel) beginnt eine 14-Tage-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der abgebende Klub den Pass des Spielers herausgeben – an den Landesverband, den neuen Verein oder den Spieler selbst. Wird die 14-Tage-Frist nicht eingehalten, verliert der abgebende Klub sein Recht auf Ausbildungsentschädigung. Der Spieler erhält automatisch die sofortige Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein. Argumente wie Urlaub des Vorsitzenden oder krankheitsbedingte Abwesenheit eines zuständigen Vorstandsmitglieds zählen nicht. Jeder Verein muss Sorge dafür tragen, dass seine Post regelmäßig gesichtet wird und nicht liegen bleibt.

Grundsätzlich gilt beim Vereinswechsel: Der wechselnde Spieler bzw. die wechselnde Spielerin muss Mitglied seines bzw. ihres neuen Klubs werden. Der aufnehmende Verein muss einen Antrag auf Spielerlaubnis ausfüllen, vom Spieler bzw. der Spielerin unterschreiben lassen und bei seinem Landesverband einreichen. Auch hier besteht die Möglichkeit, die Spielberechtigung online über das DFBnet zu regeln. Nach Eingang des Passes beim Verband bzw. der Bestätigung über das DFBnet erhält der Spieler bzw. die Spielerin automatisch die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele. Die Freigabe für Pflichtspiele vor dem 1. November erfolgt im Normalfall erst nach Entrichtung der Ausbildungsentschädigung.

Ja. Er oder sie hat die Möglichkeit, einen Vertrag zu unterschreiben und damit Berufsspieler*in (ehemals Vertragsamateur*in genannt) zu werden. Diese Option bietet sich im Sommer bis zum letzten Tag der Transferperiode I, also bis 31. August. Jederzeit die Möglichkeit zum Wechsel hat ein*e Amateurfußballer*in, sobald sein*ihr letztes Spiel mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Er oder sie ist dann sofort spielberechtigt für den neuen Klub, ohne dass eine Ausbildungsentschädigung fällig wird.
Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Landesverbänden bei der Definition des letzten zurückliegenden Spiels: Manche Verbände beschränken sich dabei allein auf Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal), andere beziehen auch die Freundschaftsspiele mit ein.

Er oder sie nimmt die Sperre mit und muss den Rest der Strafe beim neuen Verein verbüßen. Vorsicht: Die Sperre für Pflichtspiele läuft erst weiter, wenn der Spieler auch dafür spielberechtigt ist. Ein Beispiel: Spielerin X bringt nach seinem Wechsel eine Sperre von zwei Partien mit. Für ihren neuen Verein darf sie erst ab 1. November Pflichtspiele bestreiten. Das hat zur Folge, dass sie ab dem 1. November noch zwei Spiele aussetzen muss.

Ausbildungsentschädigungen sind die Ablösesummen des Amateurfußballs. Bei Wechseln im Sommer (Transferperiode I) sind sie festgeschrieben. Ihre Höhe richtet sich immer nach den Klassenzugehörigkeiten der ersten Seniorenmannschaft. Vorgegeben sind im Aktivenbereich der Männer: 2500 Euro in der Oberliga (5. Liga), 1500 Euro in der 6. Liga, 750 Euro in der 7. Liga, 500 Euro in der 8. Liga und 250 Euro in allen Kreisligen darunter.
Diese Beträge gelten bei allen Wechseln innerhalb einer Liga. Wechselt ein Spieler von einer unteren in eine höhere Spielklasse, wird der höhere Wert fällig. Also: Ein Spieler aus der 8. Liga geht in die Oberliga – ergibt eine Ausbildungsentschädigung von 2500 Euro. Wechselt ein Spieler von oben nach unten, wird der Mittelwert aus den Beträgen beider Ligen ermittelt. Beispiel: Der angeführte Spieler wechselt irgendwann vom Oberligisten wieder zurück in die 8. Liga – dann kostet er 1500 Euro (2500 + 500, die Summe dann geteilt durch 2).

Ja. Sie kann sich unter gewissen Umständen erhöhen und verringern. Ist ein Spieler beispielsweise nur eine Saison bei einem Verein und wechselt dann wieder, reduziert sich die Ausbildungsentschädigung für ihn im Vergleich zum eigentlichen Preis um 50 Prozent. Hatte der aufnehmende Verein bei einem Vereinswechsel vor der Saison im abgelaufenen Spieljahr sowohl keine A-, B- als auch keine C-Junioren-Mannschaft (11er-Mannschaft) für die Teilnahme an Meisterschaftsspielen seines Verbandes gemeldet, erhöht sich der Entschädigungsbetrag um 50 Prozent. Der Entschädigungsbetrag erhöht sich ebenfalls um 50 Prozent für einen wechselnden Spieler, wenn dieser das 17. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat und die letzten drei Jahre vor dem Wechsel ununterbrochen bei dem abgebenden Verein ausgebildet wurde.

Die vorgenannten Regulationen findest Du in der Spielordnung Deines Landesverbands.

Nein. Der Amateurfußballer, der einen Vertrag als Berufsspieler unterschreibt, ist ablösefrei. Ebenso der Spieler, der vor seinem Wechsel mindestens ein halbes Jahr lang keine Partie mehr bestritten hat. In allen anderen Fällen können sich abgebender und aufnehmender Verein natürlich auch im Einvernehmen auf einen geringeren Betrag verständigen.

Die Abmeldung des Spielers muss bis zum 31. Dezember erfolgen. Die Transferperiode II läuft von 1. bis 31. Januar und damit einen Monat kürzer als im Sommer. Und: Bei einem Wechsel im Winter sind die vorgegebenen Ausbildungsentschädigungen nicht bindend, sondern frei verhandelbar. Also aufgepasst: Wer im Winter hohe Ablösen zahlt, könnte im Sommer ziemlich in die Röhre schauen.

Nehmen wir das Beispiel der Studentin, die in einem Bundesland wohnt und in einem anderen Bundesland die Uni besucht. Sobald zwischen Heimat und Arbeits- bzw. Studienort mehr als 100 Kilometer liegen, hat man die Möglichkeit, ein Zweitspielrecht in Anspruch zu nehmen. Allerdings darf der Verein, für den man das Zweitspielrecht möchte, nicht oberhalb der Kreisebene spielen. Achtung: Das Zweitspielrecht ist nur möglich, wenn die beiden Vereine nicht im selben Bundesland beheimatet sind. Sonst helfen auch mehr als 100 Kilometer Entfernung nicht.
Auch in der Jugend sind Zweitspielrechte möglich, beispielsweise wenn der Stammverein des Jugendlichen keine Mannschaft in seinem Altersbereich hat. Dann kann er eine Gastspielberechtigung für das Jugendteam eines anderen Klubs in seiner Altersklasse erhalten. Die Entfernung ist hier also nicht das entscheidende Kriterium.

Laut DFB-Jugendordnung sollen die Abmeldungen von Kindern und Jugendlichen nur zwischen dem 1. und 30. Juni erfolgen. Je nach Landesverband gibt es jedoch leichte Abweichungen.
Ausbildungsentschädigungen fallen bei Wechseln ab der D-Jugend an. Ähnlich wie bei den Senioren gibt es hier einen festen Schlüssel, der sich unter anderem danach richtet, wie lange der Spieler dem abgebenden Verein angehört. Besonders zu beachten: Entscheidend für die Höhe der Ausbildungsentschädigung auch bei Jugendspielern und – spielerinnen ist die Spielklassenzugehörigkeit der ersten Seniorenmannschaft.
Im Falle von Umzügen (z.B. bei Arbeitsplatzwechsel der Eltern oder Trennungen) können für Kinder und Jugendliche Härtefallregelungen beantragt werden, um sich kurzfristig einem neuen Verein anzuschließen. Nähere Informationen gibt es bei den jeweiligen Landesverbänden.

Bleiben wir bei der Studentin: Sie geht für ein Jahr ins Ausland und will auch dort im Verein Fußball spielen. Dafür muss sie sich zunächst bei ihrem deutschen Klub abmelden. Mit ihrem neuen Verein im Ausland stellt sie dann einen Antrag auf Spielerlaubnis. Der Vorgang wird vom zuständigen Nationalverband bearbeitet, wandert zum DFB und von dort zum Landesverband ihres alten Klubs, der die Freigabe erteilt. Diese geht anschließend den kompletten Weg zurück, bis grünes Licht erfolgt. Hört sich nach einer Ewigkeit an, dauert in der Praxis aber nur eine Woche bis maximal 30 Tage.

Habt Ihr weitere Fragen zum Thema Spielerwechsel? Dann wendet Euch am besten direkt an den Hessischen Fussballverband.

WICHTIG: Bitte gebt in der Mail Euren Verein an, damit Eure Anfragen schnellstmöglich bearbeitet werden können!

 

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